Stillen im Beruf
Aktuell ist wieder Weltstillwoche. Die Weltstillwoche findet jedes Jahr in der 40. Kalenderwoche, in Anlehnung an die ungefähre Dauer einer Schwangerschaft und damit dem Beginn der Stillzeit nach etwa 40 Wochen. Dieses Jahr findet die Weltstillwoche vom 2. bis 8. Oktober statt.
Die Weltstillwoche hat jedes Jahr ein neues Motto, zu dem es dann nochmal mehr Informationen gibt. Dieses Jahr steht die Weltstillwoche unter dem Motto Stillen im Beruf. Ein Thema, welches sonst eher wenig Beachtung findet, meiner Meinung nach.
Nicht alle Mamas, die in den Beruf zurückkehren, haben bereits abgestillt. Der Wiedereinstieg in den Beruf ist ebenso individuell wie die Stilldauer. In Deutschland haben Stillende spezielle Rechte am Arbeitsplatz. Unabhängig dieser Rechte gibt es ein paar Faktoren, an die es sich lohnt zu denken.
Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass die Rechte für Stillende im Beruf in Deutschland nur bis zum Alter von einem Jahr des Kindes gelten, was der WHO-Stillempfehlung widerspricht. Aber das ist ein anderes Thema.
Im ersten Lebensjahr dürfen Stillende nicht nachts arbeiten, die tägliche Arbeitszeit darf 8,5 Stunden nicht überschreiten. Nachtarbeit, genauer die Arbeit zwischen 22 Uhr und sechs Uhr ist ebenfalls nicht erlaubt, ebenso wie die Arbeit an Sonn- und Feiertagen. Für einzelne Berufsgruppen sollen hier Ausnahmen möglich sein. Die Gesamtarbeitsdauer darf in zwei Wochen nicht mehr als 90 Stunden betragen. Für minderjährige Mütter gelten noch einmal strengere Auflagen. Diese dürfen maximal acht Stunden täglich arbeiten und in zwei Wochen nicht mehr als 80 Stunden.
Manchmal können die Auflagen an dem bisherigen Arbeitsplatz beziehungsweise in dem bisherigen Tätigkeitsfeld nicht eingehalten werden. In diesem Fall muss der Arbeitgeber einen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen, der den Auflagen entspricht. Dieser Arbeitsplatz muss gleichwertig sein, darf also nicht mit einem geringeren Gehalt verbunden sein.
Auch das Recht auf Stillpausen ist gesetzlich festgelegt, mindestens zwei mal täglich eine halbe Stunde oder ein mal eine ganze Stunde. Diese Zeit darf nicht als Verdienstausfall gewertet werden. Die Stillpausen können auch an das Ende der Arbeitszeit gelegt werden, wodurch sich die eigentliche Arbeitszeit entsprechend verkürzt. Hier dürfen ebenfalls keine finaziellen Ausfälle geltend gemacht werden.
Bestimmte Arbeiten dürfen nicht von Stillenden ausgeführt werden. Dazu zählen, wie ich auf der Website des BfR (Bundesinstitut für Risikobewertung) nachlesen kann, das regelmäßig Heben schwerer Lasten, das Ausharren in gehockter oder gebückter Position, starkes Strecken oder Beugen, längerfristiges Stehen oder Sitzen, sofern Pausen nicht möglich sind. Außerdem darf keine Gefährdung am Arbeitsplatz entstehen, wofür der Arbeitgeber die Verantwortung trägt. Dazu zählen der Kontakt mit giftigen, infektionsgefährdenden oder radioaktiven Stoffen.
In Bezug auf die Vorbereitung auf den Wiedereinstieg in den Beruf ist zu bedenken, wie alt das Kind ist, also wie viel Milch es benötigt. Danach richtet sich dann die Menge, die eine Mama beispielsweise an Milch gewinnen muss, wenn keine Säuglingsanfangsnahrung ergänzend gegeben werden soll. Bei einem Baby, welches noch ausschließlich gestillt wird, ist die Menge entsprechend höher, als bei einem Baby, welches bereits einiges an Beikost zu sich nimmt.
Es muss außerdem bedacht werden, ob das Kind zur Mama gebracht werden kann zum Stillen oder ob die Stillpausen zum Abpumpen genutzt werden sollen. Hier spielt neben den räumlichen Möglichkeiten am Arbeitsplatz die Logistik eine Rolle, also wie weit der Arbeitsplatz von Wohnung oder Haus entfernt ist beziehungsweise dem Ort, wo das Baby betreut wird. In einzelnen Fällen ist es möglich, dass Baby in einem seperaten Raum des Arbeitsgebäudes zu betreuen während die Mama arbeitet.
Wenn das Kind nicht zum Stillen gebracht wird, muss vorher überlegt werden, mit welcher Methode das Baby in der Zwischenzeit die Milch erhalten soll. Klassischerweise wird hierfür die Flasche genutzt, besonders wenn die Dauer der Abwesenheit etwas länger ist und das Baby noch verhältnismäßig viel Milch benötigt. Alternativ könnte sonst beispielsweise Milch über einen Becher gefüttert werden. Das ist allerdings nicht immer passend für die jeweilige individuelle Situation.
Neben den Gedanken zur Füttervariante kann es sinnvoll sein, sich über verschiedene Pumpen, sowie das Pumpmanagment an sich mit Aufbewahrung usw. Gedanken zu machen. Eine gute Vorbereitung hilft, den Übergang möglichst stressfrei zu gestalten. Meiner Erfahrung nach passt nicht jede Pumpe gleich gut für alle Brustformen. Zusätzlich gibt es Pumpen mit Akku oder solche, die direkt an den Strom angeschlossen sein müssen. Für die Aufbewahrung der Milch gibt es verschiedene Möglichkeiten, die sich je nach Situation mehr oder weniger gut eignen.
Allgemeine Tipps zum Abpumpen und Aufbewahren von Muttermilch findest du im entsprechenden Artikel im Still-Lexikon.
Auch beim Stillen im Beruf kann dich übrigens eine Stillberaterin begleiten und dir Tipps geben.
Hast du gestillt und bist wieder arbeiten gegangen? Wenn ja, welche Erfahrungen hast du dabei gemacht? Was sind deine Tipps?
Ich freue mich, davon in den Kommentaren zu lesen.
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